Neues Gesetz, kein Stress: Der Widerrufsbutton ist jetzt Teil deiner App

Seit dem 19. Juni 2026 gilt die Widerrufsbutton-Pflicht für Online-Shops und Apps in Deutschland. Was steckt dahinter, wen es betrifft und was copago bereits für dich umgesetzt hat.
Wer online einen Vertrag abschließen kann, soll ihn auch genauso einfach wieder auflösen können. So lässt sich das Kernprinzip hinter der neuen gesetzlichen Regelung zusammenfassen, die seit dem 19. Juni 2026 in Deutschland gilt.
Die Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die das Widerrufsrecht im digitalen Handel stärkt. Das Ergebnis: Alle Unternehmen, die Verträge über Websites, Apps oder andere digitale Oberflächen schließen, müssen ihren Kunden eine gut sichtbare, elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, beschriftet mit „Vertrag widerrufen".
Was genau ist neu?
Bisher reichte es, wenn Kunden ihren Widerruf per E-Mail oder Formular erklären konnten. Das ist nun nicht mehr ausreichend. Der Widerrufsbutton muss:
- gut sichtbar und leicht zugänglich sein
- während der gesamten Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage) verfügbar sein
- direkt in der App oder im Shop eingebunden sein, nicht nur im Footer oder hinter einem Login versteckt
- auch für abgemeldete Nutzer erreichbar sein
Gilt das auch für Bäckereien und Lebensmittelhändler?
Hier kommt die gute Nachricht: Für frische Lebensmittel wie Backwaren, Snacks oder Kaffee besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Diesen Ausschluss haben Betriebe in der Regel bereits über ihre Widerrufsbelehrung wirksam geregelt.
Anders sieht es aus, wenn in der App oder im Shop auch verpackte Artikel oder Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdatum angeboten werden. Genau hier greift die neue Pflicht. Und weil viele Apps ein breites Sortiment abbilden, wäre eine pauschale Ausnahme rechtlich riskant.
Was copago bereits umgesetzt hat
Damit du keine Zeit mit rechtlicher Unsicherheit verlierst, hat copago die Funktion vorausschauend in alle Apps integriert. Die Lösung ist als Formular umgesetzt, weil der Widerruf laut Gesetz auch für abgemeldete Nutzer möglich sein muss. Ein reiner In-App-Button hinter dem Login wäre dafür nicht ausreichend.
In der Praxis zeigt sich: Die Funktion wird kaum genutzt. Über alle Apps betrachtet gab es bislang nur sehr wenige Fälle, in denen Kunden das Formular tatsächlich verwendet haben. Das überrascht nicht, denn bei frischen Lebensmitteln ist ein Widerruf schlicht nicht vorgesehen.
Wir beobachten die Lage weiter und werden die Lösung bei Bedarf anpassen, etwa wenn sich technische Möglichkeiten ergeben, die eine noch nahtlosere Integration erlauben.
Was das für dich bedeutet
Du musst nichts tun. Deine get2go App ist bereits auf dem aktuellen Stand. Die gesetzliche Anforderung ist erfüllt, ohne dass du dich darum kümmern musstest.