Mehrwertsteuersenkung in Österreich – was du jetzt wissen und vorbereiten musst
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich ein neuer Steuersatz. Die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel des täglichen Bedarfs wird dauerhaft von bisher 10 Prozent auf 4,9 Prozent gesenkt. Was sich zunächst nach einer einfachen Zahl anhört, hat für Bäckereien, Lebensmittelhändler und filialisierte Konzepte in Österreich konkrete operative Konsequenzen.
Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert falsche Preisauszeichnungen, fehlerhafte Kassenbuchungen und im schlimmsten Fall steuerliche Nachteile.
Was sich genau ändert
Die österreichische Bundesregierung führt einen neuen, zusätzlich ermäßigten Umsatzsteuersatz ein. Neben dem bisherigen ermäßigten Satz von 10 Prozent gibt es ab Juli 2026 einen weiteren Satz von 4,9 Prozent für definierte Warengruppen.
Betroffen sind laut aktuellem Stand zentrale Grundnahrungsmittel wie:
- Milch, Butter, Joghurt und weitere Milchprodukte
- Eier
- Brot und Gebäck
- Getreideprodukte
- Kartoffeln
- Heimisches Obst und Gemüse
Wichtig: Der genaue Gesetzestext war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht in finaler Form beschlossen. Es empfiehlt sich daher, die aktuellen Informationen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie deines Steuerberaters laufend zu verfolgen.
Was das für dein Kassensystem bedeutet
Jeder betroffene Artikel muss in deiner Warenwirtschaft auf den neuen Steuersatz umgestellt werden. Das klingt technisch, ist aber ein klar definierter Prozess – vorausgesetzt, du startest rechtzeitig.
Konkret bedeutet das:
Artikel umstellen: Alle Produkte, die unter den neuen Satz fallen, müssen in der Warenwirtschaft auf 4,9 Prozent umgestellt werden.
Kassenspeicher einrichten: Für den steuerlich korrekten Rückweg – also die Abbildung in der Kassenbuchung und im Kassenspeicher – müssen entsprechende Konfigurationen vorgenommen werden. Das ist kein optionaler Schritt, sondern eine steuerrechtliche Anforderung.
Warenwirtschaft abstimmen: Stimme dich frühzeitig mit deinem WaWi-Ansprechpartner ab. Wer bis Ende Juni wartet, riskiert einen unruhigen Start in den Juli.
Mit copago auf der sicheren Seite
Die copago Kassenlösung ist für die Umstellung vorbereitet. Unser Projektteam unterstützt dich bei der Einrichtung des neuen Steuersatzes und der korrekten Abbildung in deinem System. Wichtig ist jedoch, dass du das Gespräch rechtzeitig suchst. Kapazitäten für kurzfristige Anfragen kurz vor dem Stichtag sind erfahrungsgemäß begrenzt.
Wenn du dir nicht sicher bist, welche deiner Artikel betroffen sind oder wie die Umstellung in deinem System konkret aussieht, melde dich bei unserem Team. Wir unterstützen dich gerne.
Ein wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich zur allgemeinen Information und gibt einen Überblick über die technischen Vorbereitungen, die im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung relevant sein können. copago ist kein steuerlicher oder rechtlicher Berater und übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Informationen. Bitte wende dich für verbindliche steuerliche und rechtliche Auskünfte an deinen Steuerberater oder eine entsprechend qualifizierte Fachperson.
Fazit
Die Mehrwertsteuersenkung ist eine gute Nachricht für Konsumenten in Österreich. Für Betriebe bedeutet sie vor allem eines: Handlungsbedarf. Wer jetzt plant und die Umstellung sauber vorbereitet, startet entspannt in den Juli. Wer wartet, hat im Zweifel mehr Arbeit als nötig.
Nimm dir jetzt fünf Minuten und prüfe, welche deiner Artikel betroffen sind. Dann melde dich bei uns.
Externe Quellen:
-
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO): wko.at – Mehrwertsteuer auf Lebensmittel 【toolu_vrtx_01P9P758z15rySck5xZFadAg-0】
- PwC Österreich – Steuerliche Einordnung: pwc.at 【toolu_vrtx_01P9P758z15rySck5xZFadAg-9】